1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des
Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als
genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb
von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 25 Teilnehmern
besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem
auf seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten
und unterschriebenen Teilnahmeerklärung bzw. Anmeldeformulars auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post
(eMail), auf elektronischem Wege, oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen
Teilnahmeerklärung bzw. eines Anmeldeformulars.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungsoder Ablehnungsschreiben
per Post, per Fax, oder per elektronischer Post (eMail).
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung
einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu EUR 50,00 für gegenstandslos erklärt werden. Der genauer Betrag zur
Stornierung eines Seminares findet sich auf der jeweiligen Teilnahmeerklärung zum einem der Seminare des
Veranstalters.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter
mit der für die Teilnehmer verantwortlichen, bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über
und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung
eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Eventuell bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden umgehend zurückerstattet, oder auf ein anderes, zu
einem späteren Zeitpunkt stattfindendes Seminar des Veranstalters angerechnet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen
Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann via PayPal oder per Überweisung als Vorkasse seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung
der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über
dem Referenzzinssatz der europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen,
werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der derzeit gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der
Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle oder bei dem
Vorliegen höherer Gewalt wird der volle Rechnungsbetrag für eines der darauf folgenden Seminare des Veranstalters
zu einem späteren Zeitpunkt angerechnet.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung
nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein
reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter
vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der
Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem
Seminar bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen
beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der
Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche
Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des
Körpers kommen kann.
6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln
zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen
ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche
Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden
bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer
von der Veranstaltung auszuschließen.
6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben. Diese
sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im so genannten Outdoor-Bereich sind nie ohne ein Restrisiko.
Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über
alle Betriebs-, und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der
Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben
Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung,
den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich Deutsches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich
der Sitz des Veranstalters.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam,
ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.